Pressemeldung

Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen „ARMIN“ startet

27. März 2014

Modellvorhaben zum ABDA-KBV-Modell / Höhere Qualität der Arzneimittelversorgung und Unterstützung für chronisch kranke Patienten / Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen - „ARMIN“ startet am 1. April 2014 / 

Die Apothekerverbände und die Kassenärztlichen Vereinigungen in Sachsen und Thüringen (SAV, ThAV, KVS, KVT) starten gemeinsam mit der AOK PLUS zum 1. April 2014 die Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen „ARMIN“. Mit dem Modellvorhaben sollen Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung verbessert werden. Das innovative Versorgungsangebot soll eine sichere und korrekte Einnahme der Medikamente fördern und die Therapietreue von chronisch kranken Patienten verbessern. Sachsen und Thüringen sind als Modellregion prädestiniert, da sie bundesweit den höchsten Anteil multimorbiden Patienten verzeichnen, die dauerhaft mehr als fünf Arzneimittel benötigen. 

Sachsen und Thüringen erproben Zukunftskonzept
2011 haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ein Zukunftskonzept zur Arzneimittelversorgung entwickelt. Der Gesetzgeber hatte mit dem § 64a SGB V eine Möglichkeit geschaffen, dieses Konzept zu erproben. Die fünf Vertragspartner der beiden Freistaaten hatten sich bereit erklärt, das Modellvorhaben weiterzuentwickeln und vorerst nach § 63 SGB V umzusetzen. Das Modellvorhaben ist auf eine Zeitdauer von bis zu fünf Jahren angelegt und wird wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. 

Stärkere Kooperation zwischen Ärzten und Apothekern
Die Initiative für eine verbesserte Arzneimittelversorgung wird stufenweise umgesetzt und basiert auf drei Modulen: Wirkstoffverordnung, Medikationskatalog und Medikationsmanagement.  Nach einem Informations- und Einschreibequartal soll zum 1. Juli 2014 die Wirkstoffverordnung starten. Ziel ist es, den Fokus des Patienten primär auf den Wirkstoff statt auf das Fertigarzneimittel zu legen. Dazu wurden knapp 200 Arzneistoffe nach fachlicher Bewertung ausgewählt, die eine wesentliche Relevanz in der hausärztlichen Versorgung haben und hinsichtlich der Substitution als unkritisch eingeschätzt wurden. 

Außerdem wurde ein neues qualitätsgesichertes Verfahren für die Verordnung und Abgabe dieser Wirkstoffe entwickelt. Mit Hilfe des elektronischen Praxisverwaltungssystems der Ärzte wird automatisch eine standardisierte Wirkstoffverordnungszeile erzeugt. Der Apotheker wählt anschließend anhand des rezeptierten Wirkstoffes das passende Präparat aus. Damit sollen Kosteneinsparpotentiale ohne Einbußen in der Therapiequalität gehoben werden. Die freie Therapieentscheidung des Arztes bleibt erhalten. 

Gleichzeitig werden den Ärzten für bestimmte Krankheiten Therapieempfehlungen in einem Medikationskatalog zur Verfügung gestellt. Dieser soll dem Arzt eine zusätzliche Hilfestellung in seinem Praxisverwaltungssystem anbieten, um die Auswahl optimaler Wirkstoffe zur Behandlung von Erkrankungen zu unterstützen. Er listet evidenzbasiert Standard- und Reservewirkstoffe für wichtige Indikationen der Grundversorgung auf. 

Zeitlich versetzt wird das Medikationsmanagement als letzte Stufe des Projekts an den Start gehen. Wesentlicher Bestandteil des Medikationsmanagements ist das Ausstellen eines jeweils aktuellen und vollständigen Medikationsplanes für den Patienten. Das Angebot richtet sich vor allem an chronisch kranke Patienten, die dauerhaft mehr als fünf Arzneimittel gleichzeitig einnehmen müssen. Hier übernehmen Arzt und Apotheker gemeinsam die kontinuierliche Betreuung der AOK PLUS-Versicherten. 

Vorteile für alle Beteiligten
Insbesondere für chronisch kranke Patienten, die mehr als fünf Medikamente einnehmen müssen, erhöht sich durch „ARMIN“ die Therapiesicherheit und das Risiko von Einnahmefehlern wird vermindert. Für die zusätzlich nötigen Patientenberatungen durch die Wirkstoffverordnung und Umstellungen im Rahmen des Medikationskataloges sowie für das zeitintensive Medikationsmanagement erhalten Ärzte und Apotheker eine angemessene Vergütung. Durch die konsequentere Abgabe von Rabattarzneimitteln können die Ausgaben für die AOK PLUS gesenkt und Folgekosten durch unerwünschte Arzneimittelwirkungen reduziert werden. Diese Einsparungen können wieder in die medizinische Versorgung der Versicherten investiert werden. So profitiert jeder Versicherte der AOK PLUS vom Modellprojekt. 

Die Teilnahme an dem Modellvorhaben ist für alle Ärzte, Apotheker und AOK PLUS-Versicherte in Sachsen und Thüringen freiwillig. 

Weitere Informationen finden Sie unter www.arzneimittelinitiative.de