Pressemeldung

Medikamente gegen Sodbrennen: Einnahme „bei Bedarf“ nicht immer richtig

25. Juli 2014

Rezeptfreie Medikamente gegen Sodbrennen oder saures Aufstoßen sollten je nach Arzneistoff zu unterschiedlichen Zeiten eingenommen werden. Eine Einnahme „bei Bedarf“, also bei akuten Beschwerden, ist nicht immer richtig. „Patienten sollten sich vor jeder Selbstmedikation in der Apotheke beraten lassen. Das gilt besonders für die Einnahmezeitpunkte“, sagt Gabriele Overwiening, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der Bundesapothekerkammer. „Ohne ärztlichen Rat sollten rezeptfreie Medikamente gegen Magenbeschwerden nicht länger als zwei Wochen eingenommen werden.“

Zur Gruppe der Protonenpumpenhemmer (PPI) gehören u.a. die Arzneistoffe Omeprazol und  Pantoprazol. Ihre Wirkung entfalten sie, indem sie die Säurebildung in den Zellen der Magenwand unterdrücken. Diese Medikamente werden in der Regel einmal täglich vor dem Frühstück eingenommen. Ihre säurehemmende Wirkung hält einen Tag an. Eine Einnahme „bei Bedarf“ ist nicht sinnvoll.

Rezeptfreie Medikamente aus der Gruppe der H2-Rezeptor-Blocker verhindern ebenfalls die Bildung von Säure in der Magenwand. Zu dieser Gruppe gehören u.a. die Arzneistoffe Ranitidin und Famotidin. Diese Medikamente werden morgens und abends unabhängig von den Mahlzeiten eingenommen. Auch sie sollten nicht nach Bedarf angewendet werden.

Bei Bedarf eingenommen werden hingegen die Antazida. Diese Medikamente hemmen nicht die Säureproduktion in der Magenwand, sondern binden bzw. neutralisieren bereits gebildete Säure im Mageninneren. Ihre Wirkung setzt schnell ein, hält aber nur wenige Stunden lang an. Der Speisebrei bindet selbst ebenfalls Säure, daher ist eine Einnahme zwischen den Mahlzeiten empfehlenswert. Nachts bildet der Magen viel Säure, daher ist eine zusätzliche Einnahme vor dem Schlafengehen vorteilhaft. Um Wechselwirkungen zu vermeiden, sollte andere Medikamente frühestens zwei Stunden nach einem Antazidum eingenommen werden.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter www.abda.de