Pressemeldung

Sächsische Apotheken stellen 2014 rund 500.000 Rezepturarzneimittel her

13. April 2015

Im Jahr 2014 haben die öffentlichen Apotheken Sachsens 478.173 Rezepturen für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hergestellt. Insgesamt dürfte die Zahl sogar noch deutlich höher liegen, weil Rezepturen für Privatversicherte oder auf direkte Nachfrage gar nicht erfasst werden. Das zeigt: Rezepturarzneimittel sind und bleiben eine notwendige Ergänzung zu industriell hergestellten Arzneimitteln. Rezepturarzneimittel sind in vielen Fällen unersetzlich, zum Beispiel wenn ein Kind ein Medikament in einer Dosis braucht, für die es kein industriell hergestelltes Arzneimittel gibt.

Der Großteil der maßgefertigten Medikamente für gesetzlich Versicherte entfiel 2014 auf so genannte ‚allgemeine Rezepturen‘ (305.183 Arzneimittel), z.B. Kapseln oder Salben. Jede Apotheke kann solche allgemeinen Rezepturen herstellen. Davon abgegrenzt werden so genannte Spezialrezepturen, z.B. für die Heroinersatz- oder Krebstherapie sowie die parenterale (unter Umgehung des Darms) Ernährung. Auch bei den Spezialrezepturen ist davon auszugehen, dass die Zahl der tatsächlich hergestellten Rezepturen über den erfassten Werten liegt.

Die Anforderungen an die Herstellung von Rezepturarzneimitteln sind in den letzten Jahren gestiegen. So ist seit 2012 unter anderem vorgeschrieben, dass der Apotheker bei jeder einzelnen Rezeptur die Plausibilität, also beispielsweise die Verträglichkeit der Inhaltsstoffe untereinander überprüfen und dokumentieren muss.

Hinweis an die Redaktion: Der Sächsische Apothekerverband e. V. vertritt die wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftli-chen Interessen von über 900 Apotheken im Freistaat. Er ist Vertragspartner für die Arznei- und Hilfsmittelversorgung mit den gesetzlichen Krankenkassen.

 

Ansprechpartner Sächsischer Apothekerverband e. V.:
Dr. Kathrin Quellmalz
Tel. 0341-3365244
Email: quellmalz@sav-net.de