Pressemeldung

Absenkung der Festbeträge – Enorme Mehrkosten für Patienten

1. Juli 2014

Ab heute müssen Millionen gesetzlich versicherter Patienten beim Einlösen ihres Rezeptes in der Apotheke mit neuen Zuzahlungen zwischen fünf und zehn Euro sowie zusätzlichen Mehrkosten in teils zweistelliger Höhe rechnen. Grund dafür ist die Absenkung der Erstattungshöchstbeträge für tausende Medikamente durch den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen. Senken die pharmazeutischen Hersteller nicht in gleichem Maße ihre Preise, sind die nicht erstattungsfähigen Kosten von den Versicherten selbst zu tragen.

„Diese enormen Mehrkosten sind für unsere Patienten unzumutbar und sorgen für große Diskussionen in der Apotheke“, so Monika Koch, Vorsitzende des Sächsischen Apothekerverbandes e. V. Beispielsweise wird der Patient beim Blutdrucksenker Olmetec® (40mg, 98 Stück) ab heute mit insgesamt 86,17 Euro statt vormals 10,00 Euro zur Kasse gebeten. Selbst von der Zuzahlung befreite Patienten müssen die Mehrkosten tragen.

Die Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen für die gesetzlichen Krankenkassen von den Versicherten einzufordern und an die Kassen weiterzuleiten. Zuzahlungsbefreit sind Arzneimittel nur dann, wenn ihr Preis mindestens 30 Prozent unter dem jeweiligen Festbetrag liegt. Ansonsten wird eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent des Verkaufspreises, mindestens fünf, maximal zehn Euro pro Packung fällig.

Ist der Verkaufspreis eines Arzneimittels jedoch höher als der Festbetrag, müssen Patienten entsprechend den Vorgaben ihrer jeweiligen Krankenkasse die Differenz zum Festbetrag als „Mehrkosten“ selbst tragen. Durch die regelmäßige Anpassung bzw. Absenkung der Festbeträge sollen in der Regel die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen reduziert werden. Jedoch senken daraufhin nicht alle Originalhersteller auch automatisch ihre Preise unter den Festbetrag, sodass im Zuge dessen heute Mehrkosten für ein Medikament anfallen, für das Patienten bis gestern Nichts zahlen mussten.

Doch nicht nur die Patienten müssen seit heute kräftig draufzahlen, auch die Apotheken werden auf jenen Medikamenten sitzen bleiben, die sich die Patienten nicht mehr leisten können. Nur wenige Hersteller sind bereit, die Differenz zum neuen Festbetrag auszuglei-chen. „Nach unseren ersten Einschätzungen liegt der durchschnittliche Lagerwertverlust im drei- bis vierstelligen Bereich pro Apotheke“, so Monika Koch.

Ansprechpartner Sächsischer Apothekerverband e. V.:
Dr. Kathrin Quellmalz
Tel. 0341-3365244
Email: quellmalz@sav-net.de