Pressemeldung

Apotheken stellten 2012 mehr als 13 Mio. Rezepturarzneimittel her

25. Oktober 2013

Im Jahr 2012 haben die öffentlichen Apotheken mehr als 13 Millionen Rezepturen hergestellt. Das ermittelte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) durch die Auswertung von Verordnungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). „Die Verordnungszahlen zeigen: Rezepturarzneimittel sind und bleiben eine notwenige Ergänzung zu industriell hergestellten Arzneimitteln“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Vorsitzender des DAPI und Präsident der Bundesapothekerkammer. „Rezepturarzneimittel sind kein Luxus, sondern schlicht eine Notwendigkeit – zum Beispiel wenn ein herzkrankes Kind ein Medikament in einer Dosis braucht, für die es kein industrielles Arzneimittel gibt.“ 


Die Anforderungen an die Herstellung von Rezepturarzneimitteln sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. So ist seit 2012 u.a. vorgeschrieben, dass der Apotheker bei jeder einzelnen Rezeptur die Plausibilität der Verordnung überprüfen und dokumentieren muss. Kiefer: „Die Apotheker übernehmen Verantwortung für die ihnen übertragenen Aufgaben. Aber das Honorar für die Rezepturherstellung deckt seit Jahren nicht annähernd die Kosten, die in der Apotheke entstehen. Die Anforderungen an die Rezepturherstellung und damit der zeitliche und personelle Aufwand in den Apotheken sind zudem 2012 weiter erhöht worden. Es ist deshalb überfällig, dass die Honorierung dieser Leistung angemessen angepasst wird“, fordert Kiefer.


Der Großteil der 13 Millionen maßgefertigten Medikamente für gesetzlich Versicherte entfiel 2012 auf so genannte ‚allgemeine Rezepturen‘ (8,2 Mio.), z.B. Kapseln oder Salben. Jede Apotheke kann solche allgemeinen Rezepturen herstellen. Sie werden am häufigsten von Haut-, Haus- und Kinderärzten verordnet. Davon abgegrenzt werden so genannte Spezialrezepturen, z.B. für die Heroinersatz- oder Krebstherapie sowie die parenterale Ernährung.


„Die Apotheken haben 2012 weit mehr als 13 Millionen Rezepturen hergestellt“, sagt Kiefer. „Über die tatsächliche Anzahl liegen uns keine genauen Daten vor.“ Denn Rezepturen, die nicht auf GKV-Rezept verordnet wurden, sind in den DAPI-Zahlen nicht erfasst. Dazu gehören beispielsweise Rezepturen für Privatversicherte oder wenn die Präparate auf Patientenwunsch angefertigt wurden.


Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter www.abda.de und www.dapi.de