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Pressemeldung

Auch die Apotheken in Sachsen machen den Tag zur Nacht!

26. Februar 2013

Bundesweiter Aktionstag macht auf Bedeutung des Notdienstes aufmerksam

Apotheken in Sachsen machen am Donnerstag, 28. Februar, den Nacht- und Notdienst für ihre Patienten und Kunden tagsüber erlebbar. Von 12 bis 13 Uhr werden viele Apotheken schließen und die Patienten nur über die Notdienstklappe bedienen. Die Apotheken in Sachsen nehmen damit am bundesweiten Aktionstag „Wir machen den Tag zur Nacht!“ teil. Ziel der Apotheker ist es, die Menschen auf die Bedeutung des Nacht- und Notdienstes aufmerksam zu machen. Die Bürger sollen erfahren, wie wichtig die schnelle Einführung einer Notdienstpauschale als Anerkennung für geleistete Notdienste und als strukturelle Stärkung der Apotheken in Sachsen ist.

„Die Nacht- und Notdienste der Apotheken sind für viele Patienten ein wichtiger Service, auf den sie sich jederzeit verlassen können“, sagt Monika Koch, Vorsitzende des Sächsischen Apothekerverbandes. „Gerade Eltern mit kleinen Kindern sind in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen ganz besonders auf die Apotheken angewiesen, wenn sie dringende Rezepte von Kinderärzten einlösen müssen.“ Koch weiter: „Apotheken in ländlichen Gebieten, die besonders viele Notdienste leisten müssen, werden durch die Notdienstpauschale auch ganz besonders gestärkt. Eine hochwertige und flächendeckende Arzneimittelversorgung in Sachsen und in Deutschland muss unser Ziel zum Wohle der Patienten sein und bleiben.“

Beim bundesweiten Aktionstag „Wir machen den Tag zur Nacht!“ am Donnerstag, 28. Februar 2013, sind alle Apotheken aufgerufen, zwischen 12 und 13 Uhr ihren Service auf den so genannten „Klappendienst“ – wie im Nacht- und Notdienst – zu beschränken. Die Patienten sollen ganztags in und vor den Apotheken über die nächtlichen, sonn- und feiertäglichen Leistungen des Heilberufs informiert werden. Die 1.000 Apotheken in Sachsen leisten pro Jahr rund 23.000 Nacht- und Notdienste. Derzeit darf jede Apotheke 2,50 Euro pro Patient als Notdienstgebühr erheben; damit lässt sich jedoch der Notdienst nicht einmal ansatzweise finanzieren.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch unter www.slak.de und www.haende-weg-von-meiner-apotheke.de

Kontakt:

 Sächsische Landesapothekerkammer, Pillnitzer Landstr. 10, 01326 Dresden, Solveig Wolf, Tel.: 0351/263 93 214, E-Mail: s.wolf@slak.de

Sächsischer Apothekerverband e. V., Thomaskirchhof 12, 04109 Leipzig, Anna Liebscher, Tel.: 0341/33 65 20, E-Mail: sav@sav-net.de