Pressemeldung

Nacht- und Notdienst der Apotheken finanziell besser gesichert

5. Juli 2013

Die Finanzierung des flächendeckenden Nacht- und Notdienstes der Apotheken in Deutschland ist künftig besser gesichert als bislang. Mit der heute erfolgten Bestätigung des Apothekennotdienstsicherstellungsgesetzes (ANSG), das am 1. August in kraft treten wird, ist der Bundesrat dem Beschluss des Bundestages vom 6. Juni gefolgt. Darauf macht die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände alle Bürger aufmerksam, die sich gerade in ländlichen Gebieten auf diese Gemeinwohlaufgabe verlassen können. Dem Gesetz zufolge sollen jährlich 120 Millionen Euro als Pauschale pro Notdienst verteilt werden. Jede Nacht versorgen rund 1.400 Apotheken etwa 20.000 Patienten.

„Wir freuen uns, dass sich die Bundes- und Landespolitiker über Parteigrenzen hinweg so einig sind, dass der Nacht- und Notdienst der Apotheken gestärkt werden muss“, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Das Gesetz ist besonders für die Apotheken auf dem Lande wichtig, weil sie weniger Patienten haben, aber viel häufiger Notdienst leisten müssen. Ein pauschaler Zuschuss mindert immerhin die finanzielle Belastung. Jetzt kommt es darauf an, dass der Nacht- und Notdienstfonds möglichst schnell, effizient und reibungslos funktioniert. Daran arbeiten wir mit Hochdruck.“
Zum Hintergrund: Unter Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums errichtet und verwaltet der Deutsche Apothekerverband den Nacht- und Notdienstfonds. Hingegen müssen die Landesapothekerkammern die angeordneten und tatsächlich geleisteten Notdienste bestätigen. Finanziert wird der Notdienstzuschuss über eine Erhöhung des Festzuschlags pro Packung bei rezeptpflichtigen Medikamenten um 16 Cent auf 8,51 Euro. Die Notdienstgebühr in Höhe von 2,50 Euro pro Inanspruchnahme des Notdienstes bleibt auch nach dem 1. August 2013 erhalten. Der Arzt kann den Versicherten in dringenden Fällen jedoch von dieser Notdienstgebühr entbinden, indem er auf dem Rezeptformular das „noctu“-Feld ankreuzt.


Diese Pressemitteilung und weitere Informationen unter www.abda.de