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Pressemeldung

Notdienst: Apotheker machen Tag zur Nacht

25. Februar 2013

Bundesweite Aktion am 28. Februar unterstreicht Gemeinwohlnutzen


Alle 21.000 Apotheken in ganz Deutschland sind aufgerufen, den Nacht- und Notdienst für ihre Kunden auch tagsüber erlebbar zu machen. Am Donnerstag, 28. Februar, sollen die Patienten von 12 bis 13 Uhr nur über die Notdienstklappe – wie in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen – bedient werden. Ziel des bundesweiten Aktionstages „Wir machen den Tag zur Nacht!“ ist es, auf die Bedeutung des Notdienstes der Apotheken aufmerksam zu machen. Die Bürger werden per Plakat und Handzettel sowie im persönlichen Gespräch erfahren, wie wichtig die Einführung einer Notdienstpauschale als Anerkennung für geleistete Notdienste sowie als strukturelle Stärkung der Apotheken auf dem Lande ist.


„Von Usedom bis zum Schwarzwald, von Ostfriesland bis zum Bayerischen Wald – überall ist der Notdienst der Apotheken ein wichtiger Service für die Menschen, auf den sie sich jederzeit verlassen können“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Apotheken fernab von Ballungsgebieten und Großstädten müssen besonders viele Notdienste leisten und werden durch eine Notdienstpauschale ganz besonders gestärkt. Eine flächendeckende Arzneimittelversorgung für alle Menschen muss unser Anspruch sein.“ Schmidt weiter: „Nicht nur die Bundesregierung, sondern auch die Landesregierungen sind aufgerufen, sich für die Patienten in ihren Ländern stark zu machen.“


Vorige Woche hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Einführung einer Notdienstpauschale konkretisiert: Die Pauschalvergütung für den Nacht- und Notdienst der Apotheken in Höhe von 120 Millionen Euro pro Jahr soll über eine Erhöhung des Festhonorars von derzeit 8,35 Euro pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel aufgebracht werden. Die Mittel sollen in einen Notdienst-Fonds fließen, aus dem sie dann abrufbar sind. Die Landesapothekerkammern stehen derweil bereit, den Apotheken die geleisteten Notdienste zu attestieren, damit auf dieser Basis die Pauschale aus dem Fonds abgerufen werden kann.


Jede Nacht sowie jeden Sonn- und Feiertag sind etwa 1.400 Apotheken dienstbereit. Damit werden pro Jahr rund 500.000 Nacht- und Notdienste geleistet. Mit einer Notdienstgebühr von 2,50 Euro pro Patient ist das Gehalt des Notdienst leistenden Apothekers nicht finanzierbar.


Weitere Informationen unter www.abda.de und www.haende-weg-von-meiner-apotheke.de