Pressemeldung
Finanzkommission Gesundheit: Einsparpläne gefährden Apothekenversorgung
31. März 2026
Die Finanzkommission Gesundheit hat gestern einen umfangreichen Katalog mit weitreichenden Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt. Ein zentraler Punkt betrifft die Apotheken: Die bereits im Koalitionsvertrag zugesagte Erhöhung des Fixhonorars pro Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels von 8,35 Euro auf 9,50 Euro soll über mehrere Jahre gestreckt und damit deutlich schleppender umgesetzt werden, als bisher vorgesehen.
Zwar betont die Kommission eine Gleichbehandlung der Leistungserbringer sicherstellen zu wollen, doch genau dieser Anspruch wird aus Sicht der Apotheken deutlich verfehlt. Die stufenweise Anhebung des Apothekenhonorars bis zum Jahr 2031 ignoriert die tagtäglichen Herausforderungen für die Versorgung der Menschen vor Ort. Jede fünfte Apotheke ist mittlerweile geschlossen, sieben Prozent der Apotheken schreiben aktuell rote Zahlen. Es besteht erheblicher Nachholbedarf, um ein flächendeckendes Versorgungsnetz aufrechtzuerhalten.
„Die Kommission stellt ihre Empfehlungen unter das Leitbild der Gleichbehandlung aller Leistungserbringer. Ein Blick auf die tatsächliche Entwicklung zeigt jedoch ein völlig anderes Bild: Während das Honorar der Apotheken seit 2013 nicht angepasst wurde, haben andere Leistungserbringer – bis hin zu den Mitarbeitenden und Vorständen der Krankenkassen – kontinuierliche Vergütungsanpassungen erhalten.“, so Thomas Dittrich, Vorsitzender des Sächsischen Apothekerverbandes. „Wer heute eine strikte Begrenzung künftiger Steigerungen an der Grundlohnrate fordert, ohne diesen über Jahre entstandenen Stillstand zu berücksichtigen, verkennt die Realität. Das ist keine faire Lastenverteilung, sondern die Fortschreibung einer bestehenden Schieflage. Die Erhöhung des Packungsfixums auf 9,50 Euro muss dringend umgesetzt werden, um die anhaltende Schließungswelle der Apotheken zu stoppen. Eine sachgerechte Bewertung muss daher zwingend das Jahr 2013 als Ausgangspunkt nehmen, alles andere führt zu falschen Schlussfolgerungen.“
Es liegt nun an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die bloßen Einsparvorschläge der Kommission in eine nachhaltige Gesundheitsreform zu überführen. „Sobald die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken wieder gegeben ist, sind wir in der Lage, zusätzliche Leistungsangebote machen zu können. Dazu gehören auch Präventionsleistungen, die Betreuung chronisch kranker Patient:innen oder Vereinfachungen in der Notfallversorgung. Es gibt bereits erprobte Konzepte und Reformvorschläge aus der Versorgungspraxis, welche die Politik gemeinsam mit den Leistungserbringern dann weiterverfolgen sollte.“, erklärt Dittrich.
Pressekontakt:
Dr. Kathrin Quellmalz
Sächsischer Apothekerverband e. V.
Tel.: 0341/336 52 44
E-Mail: quellmalz@sav-net.de
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