Pressemeldung

2016 gaben öffentliche Apotheken in Sachsen rund 2 Millionen kühlpflichtige Medikamente ab

26. Juni 2017

Im Jahr 2016 gaben die Apotheken in Sachsen rund 2 Millionen kühlpflichtige Medikamente zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab. Das ermittelte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e. V. (DAPI). Nicht erfasst wurde die Abgabe auf Privatrezept oder in der Selbstmedikation. Insgesamt liegt die Zahl der kühlpflichtigen Medikamente daher noch höher.

Viele Medikamente sind nur bei kühler Lagerung optimal wirksam. Bundesweit muss durchschnittlich jedes 24. zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegebene Arzneimittel gekühlt werden, zum Beispiel Insuline.

„Werden kühlpflichtige Arzneimittel zu warm gelagert, verlieren sie ihre Wirkung“, sagt Göran Donner, Vizepräsident und Pressesprecher der Sächsischen Landesapothekerkammer. „Aber niemand kann einem Medikament ansehen, wie es aufbewahrt wurde. Deshalb müssen bei der Lagerung und dem Transport besondere Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Auf jeder Packung ist vermerkt, ob ein Medikament kühl gelagert werden muss. Patienten sollten diese Medikamente im Kühlschrank bei Temperaturen zwischen 2 und 8 Grad Celsius aufbewahren. Das pharmazeutische Personal in der Apotheke informiert seine Patienten darüber, dass diese Hinweise unbedingt beachtet werden müssen, um den Erfolg der Arzneimitteltherapie nicht zu gefährden.“

Etwa ein Viertel der 2 Millionen kühlpflichtigen Arzneimittel (ca. 512.000 Packungen) müssen nicht nur in der Apotheke, sondern auch beim Transport von der Apotheke zum Anwender, dem Patienten zu Hause oder dem Arzt in der Praxis, gekühlt werden. Dafür eignen sich zum Beispiel Isoliertaschen oder Styroporbehälter. Ein direkter Kontakt zwischen Medikamenten und Kühlelementen muss dabei vermieden werden, denn ein Einfrieren kann die Wirkung der Medikamente vermindern. Beispiele für kühlkettenpflichtige Medikamente sind Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln oder Gelbfieber. Auch einige Dosieraerosole gegen Asthma sowie einige Glaukom-Augentropfen müssen ununterbrochen gekühlt werden.

„Dauerhaft zu kühlende Medikamente eignen sich nur bedingt für den Versandhandel. Auch hier sichern die wohnortnahen Apotheken die flächendeckende Versorgung. Deshalb bleibt es für Patienten wichtig, eine Apotheke in der Nähe zu haben“, so Thomas Dittrich, Vorsitzender des Sächsischen Apothekerverbandes e. V.

Pressekontakt:
Sächsische Landesapothekerkammer: Solveig Wolf, Tel.: 0351/263 93 214, E-Mail: s.wolf@slak.de
Sächsischer Apothekerverband e. V.: Dr. Kathrin Quellmalz, Tel.: 0341/336 52 44, E-Mail: quellmalz@sav-net.de