Pressemeldung

Sachsen und Thüringen erproben Zukunftsmodell zur Arzneimittelversorgung

25. Januar 2013

Startschuss – Die regionalen Vertragspartner für das Zukunftsmodell von ABDA und KBV zur Arzneimittelversorgung haben einem gemeinsamen Eckpunktepapier zugestimmt.

Ein Modell zur Optimierung der Arzneimittelversorgung kann in den Regionen Sachsen und Thüringen starten. Einem entsprechenden Eckpunktepapier haben die regionalen Vertragspartner – die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Sachsen und Thüringen, die Landesapothekerverbände (LAVn) Sachsen und Thüringen und die AOK PLUS – zugestimmt.

„Ich freue mich, dass dieses zukunftsweisende Modellvorhaben nun in der Praxis erprobt werden kann. Wir erhoffen uns dadurch Vorteile für Patienten und Ärzte. Für die Patienten wird die Arzneimitteltherapiesicherheit erhöht, und für die Ärzte sinkt das Regressrisiko“, sagte Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Langfristig solle das neue Modell preisorientierte Wirtschaftlichkeitsprüfungen ganz ablösen.

Auch der Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Friedemann Schmidt, begrüßte den Fortschritt des Projektes: „Die Patienten können sich auf die Umsetzung des gemeinsamen Konzepts von Ärzten und Apothekern freuen. Wir sind überzeugt davon, dass sich ein großer Nutzen für die Menschen und das Gesundheitssystem nachweisen lässt. Zusätzlich zur Verbesserung der Qualität der Arzneimittelversorgung soll auch die Therapietreue erhöht werden. Ganz besonders freue ich mich persönlich, dass das Modell nicht nur in Thüringen, sondern auch in meinem Heimatland Sachsen umgesetzt wird.“

Damit nehmen die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesapothekerverbände die Möglichkeit wahr, ein Modellvorhaben zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung zu vereinbaren.

Das Konzept regelt die Umsetzung des gemeinsamen Arzneimittelkonzepts der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Es besteht aus drei Elementen, die stufenweise umgesetzt werden: Die Wirkstoffverordnung (Stufe 1) und der wirkstoffbezogene Medikationskatalog (Stufe 2) sollen beide im dritten Quartal 2013 und das Medikationsmanagement (Stufe 3) im vierten Quartal 2013 starten.

Bei der Wirkstoffverordnung verschreibt der Arzt den Wirkstoff und der Apotheker wählt das Präparat aus. Der Medikationskatalog ist eine evidenzbasierte Entscheidungshilfe für den Arzt, welcher Arzneistoff für welche Indikation empfehlenswert ist. Das Medikationsmanagement richtet sich an Patienten, die mehrere Arzneimittel dauerhaft einnehmen: Sie werden von einem Arzt und einem Apotheker betreut, um die Arzneimitteltherapiesicherheit und Therapietreue zu verbessern.

Weitere Informationen zum Zukunftskonzept Arzneimittelversorgung finden Sie bei der ABDA unter www.abda.de/zukunftskonzept.html und bei der KBV unter www.kbv.de/ais/38730.html.

Ansprechpartner für die Presse:

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 4005-2201
Tanja Hinzmann, Tel.: 030 4005-2240

ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Florian Martius, Tel.: 030 4000-4131
Christian Splett, Tel.: 030 4000-4137

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter www.abda.de