Pressemeldung

dm und zur Rose muss die Werbung mit dem Apotheken-A entfernen

5. Februar 2013

Das rote Apotheken-A bleibt eine starke und unverwechselbare Marke. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat sich erfolgreich vor Gericht gegen die Nutzung des Apotheken-A bei der Drogeriekette dm und der Versandapotheke zur Rose eingesetzt. Das Landgericht München hat am 30. Januar 2013 eine einstweilige Verfügung erlassen, die Verwendung des Symbols in der „Versandkiste“ mit dem Schriftzug von zur Rose sowohl in den Drogeriemärkten als auch der Versandapotheke untersagt. Die Werbung muss nunmehr flächendeckend entfernt werden. Für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung droht dm und zur Rose ein Ordnungsgeld.